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Tanz

Hausordnung

Präsident & Queen

Hausordnung Saal der Kupferhütte Bottendorf

während der Veranstaltungen des Bottendorfer Carnevalsclub e.V.

Geltungsbereich
Diese Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung auf dem Saal der Kupferhütte Bottendorf. Sie
ist rechtsverbindlich für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten.


Hausrecht
Das Hausrecht wird durch den Bottendorfer Carnevalsclub e.V. (kurz BCC) bzw. seine Vertreter
ausgeübt. Dazu zählen neben der Vereinsführung auch das Tresen- und Kassenpersonal. Der BCC ist
berechtigt, diese Aufgaben an Dritte (Security-Dienstleister) zu übertragen bzw. durch diese
Dienstleister die Durchsetzung der Hausordnung zu gewährleisten.
Zuwiderhandlungen können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung
und einem Hausverbot führen.


Zutritt und Aufenthalt

Zutritt zu den Veranstaltungen wird nur als Mitglied des BCC oder durch den Erwerb einer Eintrittskarte gewährt. 
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, verbotene Gegenstände 
mitführen, die die öffentliche Ordnung oder den Ablauf der Veranstaltung stören oder erkennbar 
gewaltbereit sind, können der Veranstaltung verwiesen werden. Eine Rückerstattung der Eintrittskarte  ist hier ausgeschlossen. 


Sicherheit und Ordnung
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert bzw.
belästigt wird.
Den Anordnungen der Vertreter des BCC bzw. der Dienstleister ist Folge zu leisten, insbesondere zur
Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
Das Mitführen von Waffen aller Art ist untersagt. Das Mitbringen von Drogen nach dem
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist untersagt.
Das Gebäude ist rauchfrei. Geraucht werden darf nur im Außenbereich vor dem Saal.
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Damit gelten Sperrzeiten für unbegleitete Jugendliche. Die Security ist
berechtigt, diese Regelung durchzusetzen und Personen des Saales zu verweisen.
Wir behalten uns vor, am Eingang Ausweiskontrollen durchzuführen und Bändchen zu verteilen. Diese sind während der gesamten Veranstaltung zu tragen. Ein Austausch der Bändchen kann zum
Ausschluss von der Veranstaltung führen. Beim Ausschank von alkoholischen Getränken gilt ebenfalls
das Jugendschutzgesetz. Damit ist das Tresenpersonal berechtigt, eine erneute Ausweiskontrolle
durchzuführen und den Ausschank alkoholischer Getränke bei fehlendem Altersnachweis zu
verwehren.
Ebenso werden beim Einlass Taschenkontrollen durchgeführt. Das Mitbringen von Getränken aller Art ist untersagt. Mitgebrachte Getränke müssen bei der Security abgegeben werden und können bei
Verlassen der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Das Mitbringen von Essen ist weiterhin
gestattet.
Das Verlassen des Gebäudes mit Gläsern ist nicht gestattet. Ebenso sollte im Interesse der Sicherheit
und der Sauberkeit des Parkettbodens darauf geachtet werden, dass Gläser nicht mit auf die
Tanzfläche genommen werden, sondern am Platz verbleiben. Für die Stehplätze werden nach Ende
des Programms Stehtische aufgestellt, auf denen Getränke abgestellt werden können.


Einverständnis zu Erstellung, Verwendung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt jeder Besucher sein Einverständnis zur Erstellung von
Bildaufnahmen seiner Person im Rahmen der Veranstaltung sowie zur unentgeltlichen und
unbefristeten Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der
Berichterstattung über die Veranstaltung. Der BCC übernimmt keine Haftung dafür, dass sich Dritte
ohne seine Kenntnis diese Bildaufnahmen verschaffen und diese für weitere Zwecke nutzen.


Haftung
Das Betreten des Gebäudes und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Gefahr. Für Personen- und
Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der BCC nicht.
Die Haftung des BCC und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit
Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist auf den Ersatz des vorgesehenen, vertragstypischen
Schadens begrenzt.
Der BCC haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder für die Garderobe.
Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, sind diese unverzüglich dem Veranstalter oder dem
Sicherheitspersonal zu melden.

 

Roßleben-Wiehe im Januar 2025


Der Vorstand

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